Allgemeine Reisebedingungen
Da wir alle wissen, von welcher Bedeutung in der heutigen Zeit ein gelungener Urlaub ist, haben wir hierfür alle notwendigen Voraussetzungen geschaffen und klare Regeln, die in den folgenden Reisebedingungen niedergelegt sind, festgelegt.
1. Abschluss des Reisevertrages:
Mit der verbindlich eingegangenen Anmeldung und Anzahlung schließen Sie einen Reisevertrag mit dem Skiclub Königsland e.V. ab. Dieser wird für den Veranstalter verbindlich, wenn dieser die Anmeldung bis spätestens 4 Wochen vor Fahrtantritt schriftlich, fernmündlich oder per E-Mail bestätigt. Der Reisevertrag hat Gültigkeit, wenn der vereinbarte Reisepreis in der vereinbarten Frist auf dem Konto des Skiclubs eingegangen ist.
2. Inhalt der Pauschalreise
Bei der Auswahl der Fahrten und Unterkünfte ist das Preis- Leistungsverhältnis maßgebend. Die angegebenen Preise sind Pauschalpreise. Sie sind vermindert zu entrichten, wenn ein Reiseteilnehmer im eigenen PKW anreist. Der Minderbetrag wird vom Skiclub festgelegt.
Das Pauschalpaket beinhaltet:
- Fahrt zum Urlaubsziel sowie die Heimreise. Übernachtung mit Frühstück oder Halbpension (wird bei jeder Fahrt gesondert angegeben)
- Unfallversicherung (nur für Vereinsmitglieder)
- Reiserücktrittsversicherung.
3. Rücktritt durch den Reisegast:
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Dies ist schriftlich an den Vorstand zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitraum ist der Eingang der Rücktrittserklärung. Wir haben für Sie eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen, die natürlich nur bei den in der Versicherungspolice festgelegten versicherten Ereignissen eintritt.
Wird die Reise ohne vorherige Abmeldung am Anfahrtstag nicht angetreten, wird der volle Reisepreis in Anrechnung gebracht.
4. Reiserücktritt durch den Veranstalter:
Der Veranstalter ist berechtigt eine ausgeschriebene Fahrt abzusagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde oder besondere Umstände dies fordern.
Den eingezahlten Reisepreis erhalten Sie dann unverzüglich zurück.
5. Haftung
Für alle angebotenen Reisen gilt:
- Der Veranstalter haftet nicht für Unfälle und Schäden. Er haftet auch nicht, wenn ausgewiesene Leistungen durch dritte (Hotels, Busunternehmen) nicht erbracht werden. Nur die versicherten Ereignisse, die durch die bestehenden Vereinsversicherungen abgedeckt sind, können von den Mitgliedern in Anspruch genommen werden.
- Mitglieder sind über den Verein Unfallversichert. Sie sind hingegen nicht Haftpflicht bzw. Krankenversichert. Jedes Mitglied hat diesbezüglich selbst Sorge zu tragen und eventuell zusätzliche Versicherungen z.B. über den ADAC abzuschließen.
- Nichtmitglieder müssen sich selbst um den Abschluss einer Unfall, Haftpflicht bzw. einer Zusatzkrankenversicherung kümmern.
Skiclub Königsland e.V.